Lieferung von Schüttgütern:
  • Sand: Spielsand, Abdecksand, Mauersand, Putzsand
  • Kies: Betonkies, Dränagekies, Zierkies, Estrichsand  verschiedenster Körnungen
  • Basalt: Frostschutzschichten (Untergrund für Pflaster), Edelsplitte für Ökopflaster, Splitte (Wassergebundene Decken), Wasserbausteine
  • Verfüllmaterial: verschiedenste Körnungen
  • Recycling: Verschiedene Qualitäten u. Körnungen
  • Kalkschotter: Verfüllmaterial, gebrochen, verschiedene Körnungen (Wassergebundene Decken)
  • Sandsteine: Wasserbausteine, Findlinge, Steine für Trockenmauern

 

Abfuhr:
Boden, Bauschutt, Altasphalt, Beton, Gewerbeabfälle, Gipskarton, Mineralwolle, Holz, Grünschnitt, Gras, Baumwurzeln, Baustellenabfälle und andere Dinge, denen Sie sich ordnungsgemäß entledigen wollen oder müssen.

Im Containerdienst oder Kippfahrzeugen

 

Liste der Materialien, die zusammen Verwertet werden dürfen

1. Unter Bauschutt versteht man....

Steine, Ziegel, Beton, Natursteine, Pflastersteine, Mauersteine, Platten, Dachziegel, Porzellan und Klinker.

Folgende Materialien dürfen auf keinen Fall zu Bauschutt:

Rigipsplatten, Holz, Mineralfaser/Holzwolle, Dämmmaterial, Glas, Plastik, Kabel, Eternit, Teerhaltige Materialien, Metalle, Asbest und alle belasteten Materialien, Grünabfälle, Reifen, Gummi, Ytong, Asphalt.

2. Unter brennbaren Bauschutt/gemischte Bau- u. Abbruchabfälle unbelastet versteht man....

Beschmutztes Papier und Folie, Hausmüll und ähnlicher Gewerbeabfall, kleine Mengen Styropor, Zementsäcke, Dosen mit ausgehärteten Harzen/Lacken und Kleber, Holz und Gipskarton, Plastik, Dachpappe und Spannplatten.

Folgende Materialien dürfen nicht in den brennbaren Bauschutt/gemischte Bau- u. Abbruchabfälle

Asbest, Bauschutt, Erde, Schrott und alle belasteten Materialien, Holzwolle/Mineralfaser, Grünabfälle, Reifen, Gummi.

3. Unter Holz versteht man...

unbehandeltes oder behandeltes Altholz.
Aufgliederung in vier Kategorien. A1 bis A4.
Beispiele:
  • A1: naturbelassenes Vollholz; Paletten, Kisten u.s.w. aus Vollholz
  • A2: behandeltes Holz oder Schalhölzer ohne schädliche Verunreinigungen; Paletten, Transportkisten aus Holzwerkstoffen, Dielen, Türblätter, Bauspanplatten u.s.w.
  • A3: Sonstige Platten mit Verbundmaterial, Altholz aus Sperrmüll
  • A4: Bau- und Abbruchhölzer mit schädlichen Verunreinigungen, Konstruktionshölzer, Holzfachwerk, Dachsparren, Fenster, Außentüren, Imprägnierte Bauhölzer, Bahnschwellen, Brandholz u.s.w.
    Unbelastetes Holz, Bauholz, Kanthölzer, Dachlatten, Schalungsmaterial aus Holz, Holzfenster ohne Glas.

Folgende Materialien dürfen nicht zu Holz:

Brennbarer Bauschutt, Bauschutt, alle belasteten Materialien, Asbest, Mineralfaser/Holzwolle, Grünabfälle, Reifen, Gummi.

4. Unter Papier/Pappe versteht man...

Sauberes Papier und Pappe, Verpackungen aus Papier und Pappe, Karton aus Pappe, Zeitungen.

Folgende Materialien dürfen nicht zu Papier u. Pappe:

Bauschutt, brennbarer Bauschutt, Holz, Grünabfälle, Reifen, Asbest, alle belasteten Materialien, Mineralfaser/Holzwolle

5. Andere Stoffe sind nur als Monocharge in die Container zu befüllen:

  • Wurzelwerk ist alles was sich von Pflanzen unter der Erde befindet von Baumwurzeln, Hecken und Sträucher
  • Garten- und Parkabfall ist Rasenschnitt und Laub
  • Baum- und Astschnitt ohne Laubanteile
  • Baustoffe auf Gipsbasis ist z. B. Rigips
  • Ytong
  • Dämmmaterial (nur in 1 cbm Big Bags) wie z. B. Mineralwolle, Holzwolle, Glaswolle
Hinweis: Entsprechen die zu Entsorgenden Materialien nicht nach dieser Liste, werden Mehrkosten durch separate Trennung und Entsorgung entstehen.

Bei Rückfragen, wenden Sie sich bitte an:

  • Heinrich Brückmann Transportunternehmen e. K.
    Lange Heideteile 20
    34295 Edermünde

    Tel: 05665-40 79 7-0 Fax: -65